Medizinal-Cannabis

CANNABIS THERAPIE - ZWEITMEINUNG UND BERATUNG

Gerne beraten wir Sie über den Einsatz und Therapiemöglichkeiten von medizinisch sinnvoller Cannabis-Anwendung.  

Die richtigen und förderlichen Einsatzgebiete möchten wir Ihnen aufzeigen. Über landesspezifische Unterschiede (Rechtslage, erlaubte Anwendungsarten, Dosierungen etc.) klären wir ebenfalls gerne auf. 

Wir kennen den Stand der Forschung, nicht zuletzt aus eigener klinischer Therapieerfahrung und Forschungsarbeit im Themenfeld Cannabis.

ANWENDUNG

Cannabisarzneimittel finden in der medizinischen Praxis vorwiegend Verwendung bei:

  • Chronischen Schmerzen
    (v.a. neuropathische oder durch Krebs verursachte Schmerzen)
  • Spastik und Krämpfen
    (v.a. bei Multiple Sklerose, Epilepsie oder anderen neurologischen Krankheiten)
  • Chemotherapie
    (v.a. gegen begleitende Übelkeit und Appetitverlust)

Bei o.g. Anwendungen ist eine Bewilligung meist unproblematisch. 

Aktuelle Studienerkenntnisse geben Hinweise auf weitere Anwendungsmöglichkeiten (Auszug):

  • Antitumorale Eigenwirkung
  • HIV (Appetitanregung mit Gewichtszunahme)
  • Depressionen, Angststörungen
  • Schlafstörungen
  • Psychosen
  • PTBS (posttraumatische Belastungsstörungen)
  • Tourette Syndrom

Erste Studien über Möglichkeiten der Anwendung bei Hauterkrankungen, Parkinson, Demenzerkrankungen, Chores Huntington, chronische Darmentzündung, Autismus u.a. liegen vor. 

Cannabis lässt sich bereits in verschiedensten Darreichungsformen anwenden. Sowohl als Teilkomponenten per Nahrungsergänzungsmittel als auch pharmakologisch hergestellte oder gelieferte Substanzen bis zur Reinsubstanz (länderspezifisch unterschiedliche Empfehlungen und Restriktionen). Ölige Tropfen, als Mundspray, Kapseln, in gerauchter-vaporisierter Form, Cremes u.a. 

Gerne beraten wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten  (insbesondere in der Schweiz und Deutschland, aber auch international).

ÜBERMÄSSIGEN CANNABIS-KONSUM BEENDEN

Es gibt gute Gründe einen übermassigen Cannabiskonsum zu beenden:

  • Kontrollverlust aufgrund Suchtverhalten
  • Familienplanung
  • i.R. beruflicher Planung 
  • Führerschein-Restriktionen
  • u.a.

Wir möchten Ihnen helfen – sprechen Sie uns gerne an. Folgende fachlich gute Website möchten wir an dieser Stelle empfehlen:  www.CanReduce.ch (deutschsprachig). 

HINWEISE

  • Wir legen Wert auf fachlich fundierte Anwendung.
  • Wir halten kein Cannabis “auf Lager”.
  • Anfragen von Cannabisbezug aus sozial-rekreativer Absicht weisen wir freundlich zurück. Alleinig medizinischer Beweggründe nehmen wir uns an.
  • Ausnahmebewilligungen werden nur beantragt für Patienten, die sich für medizinisches Cannabis qualifizieren.

Auszug (Faktenblatt BAG, Schweiz, 26.06.2019)

  1. “Unter einem Cannabisarzneimittel versteht man ein Betäubungsmittel auf Cannabisbasis mit einem standardisierten Wirkstoffgehalt, welches heilmittelrechtlichen Sicherheits- und Qualitätskriterien genügt und zur medizinischen Anwendung bestimmt ist. Von Cannabisarzneimitteln im Sinne des Gesetzes zu unterscheiden sind cannabishaltige Zubereitungen, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 1 Prozent aufweisen, und Zubereitungen, die vorwiegend Cannabidiol (CBD) enthalten. Diese fallen nicht unter das Betäubungsmittelrecht und sind deshalb bereits heute nicht verboten.
    Verwendungsfertige Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von Swissmedic zugelassen sind. Aktuell ist Sativex® das einzige Cannabisarzneimittel, das in der Schweiz heilmittelrechtlich zugelassen ist. Es kann bereits heute ohne Ausnahmebewilligung des BAG von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden, jedoch nur bei Spastik oder Multipler Sklerose. Wenn das Präparat für eine andere Indikation verschrieben wird, bedarf es einer Ausnahmebewilligung des BAG (sog. «off-label-use»). Wenn das zugelassene Präparat ungeeignet ist, können Ärztinnen und Ärzte Cannabis auch als zulassungsbefreites Arzneimittel verschreiben. Dabei sind die heilmittelrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Insbesondere wird das Arzneimittel auf ärztliches Rezept durch eine Apotheke hergestellt (sogenannte Magistralrezepturen). Aktuell werden die meisten medizinischen Behandlungen mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln durchgeführt.
    Nicht unter die medizinische Anwendung fällt die von Patientinnen und Patienten vorgenommene Selbstmedikation mit Cannabis ausserhalb der ärztlichen Behandlung. Diese soll auch in Zukunft verboten bleiben.”
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